Wirtschaftsrecht

Die KANZLEI AM RING betreut Unternehmer mit kompetenter, zielorientierter rechtlicher Beratung auf dem Gebiet des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts bei der planvollen Verwirklichung ihrer Existenz und ihrer wirtschaftlichen Ziele.

Rechtsanwältin Dr. Jeanette Nolte berät und unterstützt die Mandanten der KANZLEI AM RING bei der Verhandlung und Ausgestaltung unternehmerischer Zusammenschlüsse in Form der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft (AG), u.a.;

bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen unter besonderer Berücksichtigung individueller Belange und Ziele, steuerlicher Bezüge sowie der vorausschauenden Regelung von Fragen bei Auflösung, Abwicklung und Abfindung im Falle der Beendigung von Gesellschaften.

Rechtsanwältin Dr. Jeanette Nolte berät Sie bei der Gründung eines Unternehmens, insbesondere in Fragen zu Genehmigungen, Verträgen, Finanzierung, Steuern, etc. und beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen.

Die KANZLEI AM RING unterstützt ihre Mandanten des Weiteren im Vertragsrecht. Rechtsanwältin Dr. Jeanette Nolte übernimmt die Prüfung, Beratung, Verhandlung und Gestaltung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Beratung und Vertretung bei der streitigen Auslegung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die KANZLEI AM RING übernimmt die außergerichtliche und/ oder  die Prozessführung zur gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung und Abwehr von Ansprüchen oder sonstigen Rechtspositionen im allgemeinen Wirtschaftsverkehr, insbesondere von Zahlungs-, Lieferungs- und Herstellungsansprüchen bei Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen und von Gewährleistungsansprüchen oder Garantien bei mangelhafter Ware, Lieferung oder Herstellung, namentlich Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung, Rückabwicklung, Rückerstattung und Schadenersatz; dies beinhaltet insbesondere auch die Verhandlung und Ausgestaltung von außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichen sowie die Durchsetzung titulierter Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung, auch von Ansprüchen ausländischer Unternehmen.

 

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